Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und im Homeoffice zu gewährleisten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern zunehmend auch ein Wohlfühlfaktor und Wettbewerbsvorteil bei der Rekrutierung qualifizierter und selbstbewusster Mitarbeiter*innen.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche Regelungen erlassen. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese. Daraus ist ein Dickicht aus Einzelregelungen entstanden. Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die Geschäftsleitung zwar die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherbeauftragte und weitere Beauftragte zur Seite. Die Verantwortung verbleibt jedoch bei der Leitung.
Darum ist diese gut beraten, wenn es erst gar nicht zu Vorkommnissen kommt. Ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem leistet einen wesentlichen Beitrag dazu: Klare Zuständigkeiten und Prozesse, eine sichere und gesundheitsbewahrende Betriebsausstattung und ein hohes Bewusstsein für Gefährdungen und Gesundheitsschäden reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen und anderen Vorkommnissen. Und sie bilden nicht zuletzt auch einen Beitrag zu einem Arbeitsplatz, an dem Mann und Frau sich wohlfühlen.